Gerne informieren wir Sie und Ihre Angehörigen über die Leistungen der Pflegekassen.
Laut Deutschem Gesetz hat häusliche Pflege Vorrang gegenüber der Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Eine Pflegeversicherung übernimmt die Leistungen sowohl über die gesetzliche Pflegekasse als auch über private Versicherungsunternehmen, wie auch über Beihilfestellen. Die Leistungen der privaten Krankenversicherungen entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Pflegekassen laut Gesetz.
Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen der Pflegekassen bei einem bestehenden Pflegegrad.
Entlastungsleistungen §45b SGB XI ab PFG 1 monatlich 125 €
Bei den Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI ab PFG 1 handelt es sich um eine Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag mit einer finanziellen Zusatzleistung von bis zu 125 Euro pro Monat.
Verhinderungspflege §39 SGB XI ab PFG 2 jährlich bis zu 2418 Euro
Wenn eine Pflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege verhindert ist, kann die Verhinderungspflege beantragt werden. Die Pflegekasse übernimmt dann nach §39 SGB XI ab PFG 2 die Kosten für die notwendige Ersatzpflege für max. 2418 Euro im Jahr.
Bei dem s.g. Umwandlungsanspruch §45a SGB XI können Sie monatlich bis zu 40% der Pflegesachleistungen benutzen. Diese wirken sich anteilig auf das Pflegegeld aus.
Wir beraten Sie gerne.
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